Steuern beim privaten Verleihen
Stand: November 2026. Diese Seite ist keine Rechtsberatung, sondern eine Hilfe zur Orientierung. Im Zweifel fragt ihr bei der Zulassungsstelle, eurer Versicherung oder einer Rechtsberatung nach.
Wer Anhänger gegen Geld verleiht, hat Einnahmen – und für Einnahmen interessiert sich das Finanzamt. Meist bleibt es bei kleinen Beträgen steuerfrei. Wer oft verleiht, sollte aber wissen, wo die Grenzen liegen. Diese Seite gibt einen Überblick; sie ist keine Steuerberatung. leihanhänger.com ist nur eine Kontaktbörse: Wir wickeln keine Zahlungen ab, sehen deine Einnahmen nicht und können dich steuerlich nicht beraten.
Gelegentlich verleihen: sonstige Einkünfte
Einnahmen aus dem gelegentlichen Vermieten privater Gegenstände sind sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG. Sie bleiben steuerfrei, solange deine Einkünfte daraus – also Einnahmen abzüglich der Kosten, die dir dadurch entstehen – im Kalenderjahr unter 256 € liegen. Das gilt für alle solchen Einkünfte zusammen, nicht je Inserat.
Die 256 € sind eine Freigrenze, kein Freibetrag: Liegst du darüber, ist der ganze Betrag steuerpflichtig, nicht nur der Teil über der Grenze. Dann gehören die Einkünfte in deine Einkommensteuererklärung.
Was zählt – und was nicht
- Mietpreise, die du bekommst, sind Einnahmen.
- Kosten, die durch das Verleihen entstehen (z. B. Reparaturen, Verschleißteile, Reinigung), mindern die Einkünfte. Bewahre Belege auf.
- Eine Kaution ist keine Einnahme, solange du sie zurückzahlst. Behältst du sie für einen Schaden ein, gleicht sie in der Regel nur den Schaden aus.
- Wer kostenlos oder gegen eine kleine Gefälligkeit verleiht, hat in aller Regel keine steuerlich relevanten Einnahmen.
Tipp: Notiere dir übers Jahr, wann du welchen Anhänger an wen für wie viel verliehen hast. Dann hast du die Zahlen parat, wenn das Finanzamt fragt.
Wenn aus Verleihen ein Gewerbe wird
Wer regelmäßig, auf Dauer und mit der Absicht verleiht, Gewinn zu machen – etwa mit mehreren Anhängern, die vor allem zum Vermieten angeschafft wurden –, kann gewerblich tätig werden. Dann können eine Gewerbeanmeldung, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer ein Thema sein; für kleine Umsätze gibt es Erleichterungen (z. B. die Kleinunternehmerregelung). Die Grenze zieht das Finanzamt im Einzelfall.
leihanhänger.com ist für Privatpersonen gedacht. Gewerbliche Vermietung ist hier nicht erlaubt (siehe Nutzungsbedingungen).
Wer hilft weiter?
Bei Fragen zu deinem Fall helfen dein Finanzamt, ein Lohnsteuerhilfeverein oder eine Steuerberatung.