Mustervertrag für die private Anhänger-Leihe
Stand: November 2026. Diese Seite ist keine Rechtsberatung, sondern eine Hilfe zur Orientierung. Im Zweifel fragt ihr bei der Zulassungsstelle, eurer Versicherung oder einer Rechtsberatung nach.
Unverbindliches Muster. Bitte vor der Unterschrift gemeinsam durchgehen und an euren Fall anpassen. Nicht Zutreffendes streicht ihr durch. leihanhänger.com ist nicht Vertragspartei.
Vertrag über die Überlassung eines Anhängers
Miete (gegen Entgelt) Leihe (unentgeltlich)
1. Verleiher
2. Mieter
Der Mieter versichert, die für das Gespann nötige Fahrerlaubnis zu besitzen und dass das Zugfahrzeug den Anhänger ziehen darf (Anhängelast, Stützlast).
3. Anhänger
4. Mietzeit
Kann der Mieter den Anhänger nicht pünktlich zurückgeben, meldet er sich vorher beim Verleiher.
5. Entgelt und Kaution
Die Kaution erhält der Mieter bei ordnungsgemäßer Rückgabe zurück. Bei Schäden oder fehlendem Zubehör darf der Verleiher sie in Höhe des nachgewiesenen Schadens einbehalten.
6. Übergabe
Den Zustand bei Abholung und Rückgabe halten beide in der Übergabe-Checkliste fest und machen Fotos von allen Seiten. Die Checkliste ist Teil dieses Vertrags. Der Verleiher übergibt die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) des Anhängers.
7. Pflichten des Mieters
- Er behandelt den Anhänger sorgfältig und belädt ihn höchstens bis zum zulässigen Gesamtgewicht; die Ladung sichert er.
- Er überlässt den Anhänger keinen Dritten, außer der Verleiher stimmt zu.
- Er meldet Schäden und Mängel sofort und lässt nichts ohne Absprache reparieren.
- Für Verkehrsverstöße während der Mietzeit ist der Fahrer verantwortlich.
- Er gibt den Anhänger besenrein und mit allem Zubehör zurück.
8. Versicherung und Haftung
Der Verleiher bestätigt, dass der Anhänger zugelassen und haftpflichtversichert ist und die Hauptuntersuchung gültig ist bis .
Kaskoversicherung für den Anhänger: keine Teilkasko Vollkasko, Selbstbeteiligung
Für Schäden am Anhänger, die während der Mietzeit entstehen, haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften (bei Miete §§ 535 ff. BGB, bei Leihe §§ 598 ff. BGB). Zahlt eine Kaskoversicherung, trägt der Mieter höchstens die Selbstbeteiligung und eine eventuelle Höherstufung, soweit er den Schaden verschuldet hat.
9. Sonstiges
Änderungen und Ergänzungen vereinbaren beide in Textform (z. B. per Nachricht). Weitere Vereinbarungen:
Unterschriften
Ort, Datum, Unterschrift Verleiher
Ort, Datum, Unterschrift Mieter